Kündigung Probezeit Muster



Kündigung Probezeit
Vorlage und Muster
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Word- und PDF- Format


Beispiel

Beispielkündigung probezeit

Sehr geehrte(r) [Vorname Nachname],

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mein Arbeitsverhältnis bei der Firma [Firmenname] zum [Datum] kündigen möchte.

Ich befinde mich derzeit noch in der Probezeit, daher beträgt die Kündigungsfrist laut meinem Arbeitsvertrag zwei Wochen.

Ich habe mich zu dieser Entscheidung schweren Herzens entschieden, da ich in den letzten Wochen festgestellt habe, dass die Position nicht meinen Erwartungen und Fähigkeiten entspricht. Trotzdem danke ich Ihnen für die Möglichkeit, diese Erfahrung gemacht zu haben.

Ich bin gerne bereit, meine Aufgaben noch bis zum Ende meiner Kündigungsfrist zu erledigen und stehe Ihnen bei der Übergabe meiner Aufgaben gerne zur Verfügung.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt meiner Kündigung sowie das Datum, an dem diese wirksam wird.

Ich bedaure die Umstände und hoffe auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Vorlage

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Musterbrief

Musterschreiben


Wie schreibt man eine Kündigung Probezeit

Häufig gestellte Fragen – FAQ Kündigung Probezeit

Häufig gestellte Fragen zur Kündigung in der Probezeit:

1. Wie schreibt man eine Kündigung in der Probezeit?
Um eine Kündigung in der Probezeit zu schreiben, sollte man einen formellen und sachlichen Ton beibehalten. Es empfiehlt sich, das Kündigungsschreiben persönlich zu übergeben oder per Einschreiben zu verschicken. Das Schreiben sollte den Grund für die Kündigung klar und deutlich darlegen sowie das voraussichtliche Kündigungsdatum angeben.
2. Was bedeutet 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit?
In der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber innerhalb dieser Frist das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden kann.
3. Wie zählen 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit?
Die Kündigungsfrist von 14 Tagen in der Probezeit wird ab dem Tag des Zugangs der Kündigung gerechnet. Der Tag des Zugangs zählt als erster Tag der Kündigungsfrist, sodass die zwei Wochen ab diesem Datum laufen.
4. Kann man während der Probezeit fristlos kündigen?
Ja, sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, während der Probezeit fristlos zu kündigen. Allerdings müssen hierfür wichtige Gründe vorliegen, die eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
5. Muss man in der Probezeit Kündigungsgründe angeben?
Nein, in der Regel sind während der Probezeit keine Kündigungsgründe anzugeben. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden.
6. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung in der Probezeit?
Grundsätzlich besteht in der Probezeit kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Allerdings kann es in bestimmten Fällen tarifvertragliche Regelungen, betriebliche Vereinbarungen oder individuelle Vertragsklauseln geben, die eine Abfindung vorsehen.
7. Welche Fristen gelten für eine Kündigung in der Probezeit?
Die Kündigungsfristen in der Probezeit können vertraglich geregelt sein oder sich nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Arbeitsrechts richten. In der Regel beträgt die Frist jedoch zwei Wochen.
8. Kann man sich gegen eine Kündigung in der Probezeit wehren?
Generell kann man sich gegen eine Kündigung in der Probezeit kaum rechtlich wehren, da der Arbeitgeber hier ein vergleichsweise einfaches Kündigungsrecht hat. Dennoch lohnt es sich, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Chancen und Handlungsmöglichkeiten zu prüfen.
9. Haben Arbeitnehmer in der Probezeit besondere Kündigungsschutzrechte?
Nein, während der Probezeit gelten in der Regel keine besonderen Kündigungsschutzrechte für Arbeitnehmer. Das Kündigungsschutzgesetz findet hier keine Anwendung.
10. Was passiert nach einer Kündigung in der Probezeit?
Nach einer Kündigung in der Probezeit endet das Arbeitsverhältnis zum angegebenen Kündigungsdatum. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Auszahlung des bis dahin verdienten Gehalts sowie auf ein Arbeitszeugnis.