Kündigung Rundfunkbeitrag Muster



Rundfunkbeitrag Kündigung
Muster Vorlage
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Beispiel

Beispielkündigung rundfunkbeitrag

Hiermit kündige ich meinen Rundfunkbeitrag fristgerecht zum [Datum einfügen].

Vorname:
[Vorname einfügen]
Nachname:
[Nachname einfügen]
Adresse:
[Adresse einfügen]
Kundennummer:
[Kundennummer einfügen]

Ich bitte darum, mir eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name einfügen]

Vorlage

  1. Kontaktdaten: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  2. Datum: Datum der Kündigung
  3. Anrede: Empfänger der Kündigung (z. B. „Sehr geehrte Damen und Herren“)
  4. Betreff: Klare Nennung des Kündigungswunsches (z. B. „Kündigung meines Rundfunkbeitragsvertrags“)
  5. Kundennummer: Falls vorhanden, Angabe der Kundenummer
  6. Begründung: Optionale Angabe der Gründe für die Kündigung
  7. Kündigungstermin: Gewünschter Termin für die Beendigung des Vertrags
  8. Beendigungsbestätigung: Wunsch nach einer schriftlichen Bestätigung des Vertragsendes
  9. Unterschrift: Unterschrift des Kündigenden

Teile von Kündigung Rundfunkbeitrag Muster


Musterbrief

Musterschreiben


Wie schreibt man eine Rundfunkbeitrag Kündigung

Häufig gestellte Fragen : FAQ Rundfunkbeitrag Kündigung

1. Wie schreibe ich eine Kündigung bei der GEZ?

Die Kündigung bei der GEZ kann schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. In dem Kündigungsschreiben sollten Sie Ihre Kundennummer, Namen, Adresse und das Datum angeben. Geben Sie klar an, dass Sie den Rundfunkbeitrag kündigen möchten und vergessen Sie nicht, das Schreiben zu unterzeichnen. Es empfiehlt sich, eine Kopie des Kündigungsschreibens zu behalten.

2. Kann ich GEZ schriftlich kündigen?

Ja, die Kündigung bei der GEZ kann schriftlich erfolgen. Es ist wichtig, das Kündigungsschreiben rechtzeitig und gut lesbar abzuschicken, um Missverständnisse zu vermeiden. Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Adresse oder E-Mail-Adresse verwenden, um Ihre Kündigung einzureichen.

3. Wie kündigen ich GEZ bei Umzug ins Pflegeheim?

Wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse der GEZ mitteilen. Sie können dies telefonisch, schriftlich oder online tun. Geben Sie die genaue Adresse des Pflegeheims an und stellen Sie sicher, dass die Ummeldung zeitnah erfolgt. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu beantragen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

4. Wie kann man Rundfunkbeitrag nicht zahlen?

Grundsätzlich besteht in Deutschland die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Befreiungen von der Beitragspflicht. Dazu gehören beispielsweise Menschen mit Behinderungen, Menschen in Pflegeheimen oder Personen, die Sozialleistungen erhalten. Um eine Befreiung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Nachweise erbringen, die Ihre Berechtigung belegen.

5. Welche Voraussetzungen gelten für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht?

Um eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören beispielsweise der Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Auch Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragspflicht befreit werden. Die genauen Bedingungen können auf der Website der GEZ nachgelesen werden.

6. Wie lange dauert es, bis eine Kündigung bei der GEZ bearbeitet wird?

Die Bearbeitungszeit für eine Kündigung bei der GEZ kann variieren. In der Regel sollte die Kündigung jedoch innerhalb von wenigen Wochen bearbeitet werden. Es kann jedoch vorkommen, dass es zu Verzögerungen kommt, insbesondere in Zeiten mit erhöhtem Arbeitsaufkommen oder bei komplexen Fällen. Es ist ratsam, nach einiger Zeit Kontakt mit der GEZ aufzunehmen, um den Status der Kündigung zu erfragen.

7. Wie viel kostet der Rundfunkbeitrag pro Monat?

Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat. Dabei ist es unabhängig davon, ob Sie Fernsehen, Hörfunk oder Internet nutzen. Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, unabhängig von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen.

8. Kann ich den Rundfunkbeitrag umgehen, indem ich keinen Fernseher besitze?

Nein, auch wenn Sie keinen Fernseher besitzen, sind Sie trotzdem zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Der Rundfunkbeitrag dient nicht nur der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern auch anderer öffentlich-rechtlicher Angebote wie Radio und Internet. Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben und ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

9. Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?

Wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, kann die GEZ rechtliche Schritte einleiten, um die Zahlung einzufordern. Es können Mahnungen, Vollstreckungsbescheide und Zwangsvollstreckungen erfolgen. Es besteht also ein gewisses Risiko, wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Es ist ratsam, die Beitragspflicht zu prüfen und sich gegebenenfalls von der GEZ beraten zu lassen.

10. Wie kann ich eine neue Adresse bei der GEZ anmelden?

Wenn Sie eine neue Adresse haben, müssen Sie diese der GEZ mitteilen. Dies kann schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen oder online über das Serviceportal der GEZ. Geben Sie dabei Ihre Kundennummer und die genaue Adresse an. Es empfiehlt sich, die Adressänderung rechtzeitig vorzunehmen, um mögliche Missverständnisse und Probleme zu vermeiden.