Schufa Kündigung Muster



Kündigung Schufa
Muster Vorlage
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16 : Bewertungsanzahl
PDF- und Word- Format


Beispiel

Beispielkündigung:

Vorname Nachname
Max Mustermann
Straße
Musterstraße 123
PLZ/Ort
12345 Musterstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der Schufa zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt der Kündigung und den Beendigungszeitpunkt.

Ich bitte Sie außerdem darum, meine Daten bei der Schufa zu löschen und mich aus Ihrem Register zu entfernen.

Bitte senden Sie mir die schriftliche Bestätigung der Kündigung an die oben genannte Adresse.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann


Vorlage

Teile von Kündigung Schufa Muster

  1. Betreff: Hier wird der Betreff der Kündigung angegeben
  2. Anrede: Hier erfolgt die Anrede des Empfängers
  3. Kündigungserklärung:
    • Einleitung: Hier wird die Kündigung erklärt und das Kündigungsdatum genannt
    • Hauptteil: Hier werden die Gründe für die Kündigung und ggf. Hinweise zur Rückabwicklung angegeben
    • Schluss: Hier wird um Bestätigung der Kündigung und ggf. um Informationen zur weiteren Vorgehensweise gebeten
  4. Unterschrift: Hier wird die Kündigung mit Vor- und Nachname unterschrieben

Musterbrief

Musterschreiben


Wie schreibt man eine Kündigung Schufa

Häufig gestellte Fragen : FAQ Schufa Kündigung

1. Wie kann ich die SCHUFA kündigen?
Um die SCHUFA zu kündigen, müssen Sie einen schriftlichen Kündigungsantrag an die SCHUFA Holding AG senden. Dies kann per Post oder Fax erfolgen. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versand zu haben.
2. Wie kann ich die SCHUFA kontaktieren?
Sie können die SCHUFA auf verschiedenen Wegen kontaktieren. Sie können entweder über das Online-Kontaktformular auf der offiziellen SCHUFA-Website eine Nachricht senden, den Kundenservice telefonisch kontaktieren oder postalisch mit ihnen kommunizieren. Die Kontaktdaten der SCHUFA finden Sie auf deren Website.
3. Kann man die SCHUFA per E-Mail bekommen?
Nein, die SCHUFA stellt Ihre persönlichen Daten in der Regel nicht per E-Mail zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen werden die Daten in der Regel schriftlich per Post oder auf dem Postweg übermittelt.
4. Wie komme ich kostenlos an meine SCHUFA?
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie einmal im Jahr das Recht, eine kostenlose Selbstauskunft von der SCHUFA anzufordern. Sie können dies schriftlich per Post oder online über die offizielle Website der SCHUFA beantragen. In der Auskunft erhalten Sie Informationen über Ihre gespeicherten Daten bei der SCHUFA.
5. Wie lange dauert es, bis die Kündigung der SCHUFA wirksam wird?
Die Kündigung der SCHUFA wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang beim Unternehmen wirksam. Nach Ablauf dieser Frist sollten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Wirksamkeit der Kündigung erhalten haben.
6. Kann die SCHUFA Informationen über mich speichern, obwohl ich keine Verträge mit Unternehmen habe?
Ja, die SCHUFA kann Informationen über Sie auch dann speichern, wenn Sie keine Verträge mit Unternehmen haben. Die SCHUFA hat Zugriff auf öffentliche Quellen, in denen Daten über Sie gespeichert sein können, wie beispielsweise Insolvenzverfahren oder gerichtliche Entscheidungen.
7. Kann die SCHUFA meine Daten ohne meine Zustimmung an Dritte weitergeben?
Nein, die SCHUFA darf Ihre Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergeben. Die Weitergabe Ihrer Daten ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig, beispielsweise im Rahmen eines Vertragsabschlusses oder einer Bonitätsprüfung.
8. Kann ich falsche Einträge in meiner SCHUFA-Auskunft korrigieren lassen?
Ja, Sie haben das Recht, falsche Einträge in Ihrer SCHUFA-Auskunft korrigieren zu lassen. Dafür müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Berichtigung der Daten stellen und gegebenenfalls die erforderlichen Nachweise vorlegen. Die SCHUFA ist verpflichtet, die Richtigkeit der Einträge zu überprüfen.
9. Kann ich eine positive SCHUFA-Bewertung bekommen, wenn ich bisher keine Kredite hatte?
Ja, auch wenn Sie bisher keine Kredite hatten, können Sie eine positive SCHUFA-Bewertung haben. Die SCHUFA bewertet nicht nur die negative Zahlungshistorie, sondern auch positive Faktoren wie regelmäßige Einkünfte und stabile Ausgaben. Eine gute Bonität kann auch ohne Kredite erreicht werden.
10. Kann ich die SCHUFA-Auskunft vorzeitig erhalten, wenn ich sie dringend benötige?
Normalerweise benötigt die SCHUFA einige Tage, um Ihre Auskunft zu bearbeiten und Ihnen zuzusenden. Wenn Sie die Auskunft dringend benötigen, können Sie eine schriftliche Anfrage stellen und begründen, warum Sie die Auskunft vorzeitig benötigen. Es liegt im Ermessen der SCHUFA, ob sie Ihrer Anfrage nachkommt.